1 Fundstelle des Originaltextes:
2BGBl. I 2002, 4727
- 1.
Ausgangsmaterial:
3Beim Ausgangsmaterial muss es sich um einen Erntebestand oder eine Saatgutquelle in einem einzigen Herkunftsgebiet handeln.
- 2.
4Zweck:
5Die Zulassung darf nur der Erzeugung von Vermehrungsgut dienen, das nicht für forstliche Zwecke verwendet werden soll.